AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Refugium St. Gangolf GmbH

Stand 26.02.2020

Die Refugium St. Gangolf GmbH vermietet auf dem Hofgut St. Gangolf in 66693 Mettlach Veranstaltungsräume und Wohnungen auf Zeit.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Refugium St. Gangolf GmbH und dem Mieter werden durch diese AGB geregelt. Der Vertrag kommt mit der Übersendung der Buchungsbestätigung durch die Refugium St. Gangolf GmbH an den Mieter zustande. Mit der Reservierungsbestätigung für seine Buchung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Vertragsbedingungen vorbehaltlos an.

1 – Hausordnung
Die Hausordnung ist Teil dieser Vertragsbedingungen und der Mieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass diese von allen anwesenden Personen eingehalten wird.

2 – Wohnungen
Die Vermietung der Wohnungen beschränkt sich auf die Unterkunft. Es wird keine Verpflegung angeboten und der Mieter hat sich selbst zu versorgen und am Ende des Aufenthaltes alle mitgebrachten Lebensmittel wieder mitzunehmen.
Die auf der Homepage angegebenen Preise beinhalten sowohl die Mehrwertsteuer als auch Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung. Sollten über das übliche Maß hinausgehende Reinigungsarbeiten notwendig sein, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

Belegungszeiträume:
Montag – Sonntag
Montag – Freitag
Freitag – Sonntag
Bei Spontanbuchungen (ab 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn) gelten keine Mindestbelegungstage.

An- und Abreise:
Die Wohnungen sind am Anreisetag ab 16 Uhr bezugsbereit und müssen am Abreisetag um 10 Uhr (an Sonn- und Feiertagen um 12 Uhr) geräumt sein.

Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt entweder vorab per Überweisung oder bar am Tag der Anreise.

Stornobedingungen:
Bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Anreise werden 10 % des Mietpreises in Rechnung gestellt,
bei Rücktritt bis zu 15 Tage vor Anreise 30 % des Mietpreises,
bei Rücktritt bis zu 7 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises,
bei Rücktritt bis zu 3 Tage vor Anreise 75 % des Mietpreises,
bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor Anreise bzw. No-Show 80 % des Mietpreises.

Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

3 – Veranstaltungen
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck. Sollte der Zweck der Veranstaltung ohne schriftliche Einwilligung der Refugium St. Gangolf GmbH geändert werden, ist die Refugium St. Gangolf GmbH nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Die Vermietung der Säle, bzw. der Scheune beinhaltet rein die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten. Kosten für Verpflegung, Catering, Beschallung etc. sind darin nicht enthalten.
Wenn die Catering-Küche mitbenutzt wird, sind die Nutzungsbedingungen für die Catering-Küche verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages.

Der Mieter haftet für seine Gäste und für alle Zulieferer und ist insbesondere dafür verantwortlich, dass diese, allen voran der Caterer, die Nutzungsbedingungen für die Küche einhalten. Er hat auch darauf zu achten, dass nach Veranstaltungsende sämtliche Abfälle wieder mitgenommen werden.

Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Mieters.

Der Mieter trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sowie die orts- und feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten und die Risiken der Veranstaltung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten zu versichern.

Eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Der Mieter verpflichtet sich allerdings bei weiteren Nachfragen für den vorreservierten Termin innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung eine Entscheidung zu fällen. Andernfalls wird die Reservierung storniert und der Termin anderweitig vergeben.
Bei definitiver Buchung ist eine Anzahlung von 30 % zu bezahlen, die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.
Die Refugium St. Gangolf GmbH ist berechtigt, vom Mietvertrag fristlos zurückzutreten, wenn die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen nicht termingerecht geleistet werden.

Stornobedingungen
Ab definitiver Buchung bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 30 % des Mietpreises berechnet,
bei Rücktritt von 30 Tage bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung 70 % des Mietpreises
und bei Rücktritt weniger als 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % des Mietpreises.

Bei Schlüsselübernahme ist eine Kaution in Höhe von 200,- Euro zu hinterlegen, welche nach genauer Zustands- und Bestandskontrolle rückerstattet wird.

4 – Vertragsbedingungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden hiermit ausdrücklich außer Kraft gesetzt.
Der Gerichtsstand ist Merzig.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Refugium St. Gangolf GmbH Hofgut St. Gangolf D – 66693 Mettlach Registergericht Saarbrücken HRB 64531 refugium_at_stgangolf.de www.stgangolf.de

Hausordnung der Refugium St. Gangolf GmbH

Stand 26.02.2020

1 – Allgemeines
Das Refugium St. Gangolf ist ein Nichtraucherhaus – es gilt absolutes Rauchverbot in allen Räumen, Haustiere sind im gesamten Haus nicht zugelassen und es ist auf dem Gelände nicht gestattet, ein Feuerwerk zu veranstalten. Es ist Sache des Mieters, alle seine Begleitpersonen und Gäste auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam zu machen.

Alle Türen und Fenster sind bei Verlassen des Hauses gewissenhaft zu schließen.

Sämtliche Einrichtungen und Gegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln und entstandene Schäden sofort aufzuzeigen und gegebenenfalls abzugelten. Der Mieter haftet für seine Gäste! Für Gegenstände, die nach der Mietdauer fehlen, beschädigt oder zerstört sind, haftet der Mieter, unabhängig vom Verschulden.

St. Gangolf besitzt eine eigene Pflanzenkläranlage, der weder aggressive oder belastende Flüssigkeiten (z.B. scharfe Putzmittel, Öle, Fette, Milch etc.) noch irgendwelche Gegenstände (z.B. Tampons, Binden, Slipeinlagen, Feuchttücher, Wattestäbchen, Zigarettenkippen etc.) zugeführt werden dürfen. Es ist Sache des Mieters, alle seine Begleitpersonen und Gäste darauf aufmerksam zu machen.

Der während des Aufenthaltes in den Wohnungen anfallende Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter getrennt zu entsorgen. Jeglicher sonstiger Müll (auch Abfälle, die während der Veranstaltungen anfallen) ist bei Abreise wieder mitzunehmen.

Die Übergabe erfolgt im besenreinen Zustand, was die Räumlichkeiten betrifft, in hygienisch einwandfreiem Zustand, was die Küchen inkl. Inventar (gilt für Geräte, Geschirr, Besteck, Gläser etc. gleichermaßen) betrifft. Sollten über das übliche Maß hinausgehende Reinigungsarbeiten notwendig sein, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die Küchenbenutzung, als auch für das Rauchen (wenn trotz des Rauchverbots im Gebäude geraucht wird, wird eine Spezialreinigung veranlasst, deren Kosten der Mieter zu tragen hat). Auch die Hof- und Gartenfläche um das Haus muss bei Abreise bzw. nach Ende der Veranstaltung ordentlich und von sämtlichem Abfall geräumt (gilt auch für Zigarettenkippen etc.) hinterlassen werden.

2 – Wohnungen
Die maximale Personenanzahl pro Wohnung ist jeweils angegeben und darf nicht überschritten werden. Einzige Ausnahme bildet ein verfügbares Babybett.

Alle Wohnungen sind mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Heizung, Wasser- und Stromverbrauch sind inklusive. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnräume regelmäßig zu lüften, die Fenster aber gerade bei kaltem und nassem Wetter überwiegend geschlossen zu halten. Die Dachfenster sind in jedem Fall bei Verlassen der Räume vollständig zu schließen!

Eingangsbereich, Treppenhaus und allgemeine Flächen sind von sämtlichen Gegenständen frei zu halten und nur mit sauberem, trockenen Schuhwerk zu betreten (Ausnahme: Eingangsbereich).

Kinderwägen, Fahrräder etc. sind an den dafür vorgesehenen Orten unterzubringen.

Der Mieter ist dazu angehalten, sich den anderen Mietern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten und die Akustik vor Ort zu berücksichtigen.

Der Vermieter behält sich vor, sollte nach mehrmaligem Läuten niemand öffnen, wie in einem Hotel die Räume auch während der Mietdauer zu betreten. Gründe hierfür wären z.B. die Auslösung eines Rauchmelders, wenn bei Regen von außen zu erkennen ist, dass die Fenster offen stehen o.Ä.

3 – Veranstaltungsräume
Die Veranstaltungsräume stehen dem Mieter und seinen Gästen bzw. Helfern während der Veranstaltung exklusiv zur Verfügung. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht, entweder selbst oder durch eine von ihm gesandte Person, die Räume jederzeit zu betreten, um für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung zu stehen, Heizung und Beleuchtung zu überwachen etc. Vor bzw. nach der Veranstaltung hat der Vermieter nach Ankündigung auch das Recht, zu Besichtigungszwecken Dritten Einlass in die Räumlichkeiten zu gewähren.

Der Mieter ist verpflichtet, die festgesetzte Besucherhöchstzahl von 50 Personen für den kleinen Saal und 100 Personen für den großen Saal und die Scheune nicht zu überschreiten. Für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, haftet der Mieter.

Der Bodenbelag in der Catering-Küche ist mit Rutschhemmung ausgestattet, alle anderen Bodenbeläge sind das nicht. Auf die Rutschgefahr bei Nässe wird hiermit explizit hingewiesen. Der Fußboden des kleinen Saals ist nicht als Tanzfläche geeignet und darf zu diesem Zwecke auch nicht verwendet werden. Für entstandene Schäden haftet der Mieter.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Bodenstrahler und die Strahler auf dem Ständer im großen Saal mit der Inbetriebnahme sehr heiß werden! Deshalb ist darauf zu achten, dass sich in ihrer Nähe keine brennbaren Materialien befinden (Achtung Vorhänge – vor allem bei Durchzug!) und dass sich Kinder von ihnen fern halten. Außerdem dürfen die Strahler im warmen Zustand nicht mehr bewegt werden, da dadurch die Leuchtmittel kaputt gehen.

Der Außenbereich vor der Scheune darf für die Veranstaltungen mitgenutzt werden, der Innenhof- und Gartenbereich ist für die Feriengäste reserviert, die landwirtschaftlichen Hof- und Arbeitsflächen dürfen nicht begangen werden. Es gilt zu berücksichtigen, dass es sich um ein historisches Gebäude im landwirtschaftlichen Umfeld handelt. Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen!

Fahrzeuge dürfen im gekennzeichneten Bereich hinter der Hofanlage abgestellt werden. Die Parkplätze vor dem Haus sind für die Feriengäste reserviert. Der innere Hofbereich darf nur zur Lieferung und Abholung befahren (nur der gepflasterte Bereich) und nicht als Parkplatz genutzt werden. Für das ordnungsgemäße Parken der Besucher ist der Mieter verantwortlich. Eine Durchfahrt muss ständig gewährleistet sein (Feuerwehr und Krankenwagenzufahrt).

Das Übernachten in Zelten und Wohnmobilen ist grundsätzlich in ganz St. Gangolf nicht gestattet!

Nutzungsbedingungen für die Catering-Küche der Refugium St. Gangolf GmbH

Stand 26.02.2020

Die Catering-Küche inkl. Geräte, Geschirr, Gläser, Besteck etc. wird vollständig und in sauberem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel sind sofort aufzuzeigen. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme liegt die vollständige Verantwortung beim Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Kücheninventar direkt nach Schlüsselübergabe zu prüfen. Auch wenn Gläser und Besteck gespült wurden, hat die Erfahrung gezeigt, dass die meisten Mieter das Bedürfnis haben, alles nachzupolieren. Es ist Aufgabe des Mieters, Zeit und Personal dafür einzuplanen. Der Vermieter übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.

Eine aktuelle Inventarliste findet sich im Anhang zu diesen Nutzungsbedingungen.

Glasbruch u. Ä. ist bereits bei Schlüsselrückgabe vom Mieter unaufgefordert aufzuzeigen.

Nach Schlüsselrückgabe wird die Catering-Küche inkl. Inventar auf Vollständigkeit und Sauberkeit überprüft. Eventuell notwendige Reinigungskosten sowie die Kosten für den Ersatz fehlenden Inventars müssen vom Mieter getragen werden.

Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Schränke laut Beschriftung wie bei der Übernahme eingeräumt werden. Zur Kontrolle notwendiges Umräumen verursacht Zeitaufwand und Kosten.

Der Gasherd funktioniert nur, wenn die Abluftanlage eingeschaltet ist und eine Flamme an die Kochstelle gehalten wird. Es gibt keine automatische Zündung. Das Backrohr funktioniert elektrisch.

Die Geschirrspülmaschine muss zunächst aufgeheizt werden (dauert bis ca. 30 min), spült dann im 2-3 Minuten Intervall. Spülmittel und Klarspüler zieht sich das Gerät selbst über einen Schlauch. Salz muss gegebenenfalls nachgefüllt werden und ist neben der Maschine vorrätig. Alle Gläser müssen von Hand ordentlich nachgetrocknet werden!

Der Mieter ist für die korrekte Handhabung der Geräte durch das Catering-Personal verantwortlich. Er hat außerdem darauf zu achten, dass sämtliches Geschirr sowie Gläser, Besteck etc. sauber und ordentlich an ihre Plätze zurückgestellt werden.

Es ist Aufgabe des Mieters, die Abholung des durch den Caterer zur Verfügung gestellten Materials zu überwachen und sicherzustellen, dass sämtliches Eigentum der Refugium St. Gangolf GmbH in der Catering-Küche zurückbleibt.

Anhang

Inventarliste Catering-Küche

Geschirr
100 Platzteller, 100 Brotteller, 150 Speiseteller, 110 Vorspeiseteller, 110 Dessertteller, 110 Suppenschalen, 106 Kaffeetassen m. Untertassen, 56 Espressotassen m. Untertassen, 12 Teekannen, 12 Saucieren, 8 Zuckerdosen und Milchkännchen, 12 Salzstreuer und Pfefferstreuer, 15 große Schalen, 30 kleine Schalen

Besteck
150 Tafelmesser, 150 Tafelgabeln, 110 Suppenlöffel, 150 Kaffeelöffel, 110 Kuchengabeln

Vorlegebesteck
3 Servierlöffel, 3 Saucenlöffel, 3 Suppenkellen, 3 Tortenheber, 3 Salatlöffel, 3 Salatgabeln, 1 Spaghettilöffel

Glas
138 Universalgläser, 102 Rotweingläser, 102 Weißweingläser, 102 Champagnergläser, 100 Saftgläser, 12 Wasserkaraffen, 8 kleine Vasen, 6 große Vasen

Sonstige Küchenutensilien
3 Korkenzieher, 3 Flaschenöffner, 1 Brotmesser, 2 Fleischmesser, 2 Küchenmesser, 1 Pizzaroller, 1 Schneebesen, 1 Kartoffelstampfer, 1 große Sieblöffel, 1 großer Schöpflöffel, 2 große Kochlöffel
2 Weinkühler, 2 Kaffeemaschinen (Filter Nr. 4), 1 Wasserkocher, 4 Thermoskannen, 2 Warmhaltebehälter, 1 Einkochautomat, 2 große Kochtöpfe, 1 Salatschleuder, 1 großer Brotkorb, 1 Holzbrett, 1 Gitterrost für den Backofen, 3 Backbleche
6 Spülkörbe, 6 kleine Tabletts, 3 große Tabletts, 40 Teelichthalter, 8 Aschenbecher, 1 Feuerlöscher, 1 Löschdecke, kleine Glasschälchen für Teelichter, Mülleimer, Putzutensilien